Hallesche Krankenversicherung

Hallesche Krankenversicherung saftige Beitragserhöhung

* eine Beiträgserhöhung um saftige 14.8% durchgeführt
(die tatsächliche Höhe wurde im "Informationsschreiben" wie üblich gekonnt verschleiert.
Da findet sich keinerlei Prozentzahl, geschweige denn prozentuale Vergleiche)
* im Handstreich auch sämtliche Risikozuschläge um 14.8 Prozent erhöht
-- wird mein Knie (oder Ihr Meniskus, oder Ihre Bandscheibe, oder...) kränker,
nur weil das Management der Halleschen (Richard Eck, Michael Philipps, Wiltrud Pekarek, Claus Herzberg)
den Hals nicht vollkriegen?
Bereits am 1.1.2006 wurde um 8.2% erhöht.

1.082 * 1.148 (Zinseszinsrechnung) = 1.242
macht eine saftige Erhöhung in diesem Zeitraum um über 24 Prozent!!!

Daneben lässt sich das Kommunikationverhalten der Herren Richard Eck, Michael Philipps, Wiltrud Pekarek nur als katastrophal beschreiben:
* Auskünfte über die Berechnung der "Risikozuschläge" werden konsequent verweigert
* Emails bleiben auf "Führungsebene" prinzipiell unbeantwortet (emails mir später belegt wurde, dass diese ankamen!)
* Das verfassungsmässige Recht auf informelle Selbstbestimmung wird ignoriert:
So wurde mir monatelang trotz diverser Anfragen vorenthalten, welche Informationen über mich an den
sogenannten Obmann der privaten Krankenversicherung übermittelt wurden.

Alles Schreiben, Nachfragen, Fordern bringt nichts. Ein Griff nach der Ehre ist in diesem Verein ein Griff ins Leere. Wie sich dieser Verein kundenfreundliche "neutrale Tests" erschleicht bleibt ein Rätsel. (Naja, Vattenfall feiert sich ja auch als "bester" Stromanbieter aufgrund eines dubiosen Tests der "Kundenfreundlichkeit"... Institut für XY darf sich bekanntlich jeder nennen. Und in Nationalfarben tauchen damit's offizieller aussieht auch. Ich glaub, ich gründ morgen früh mal das Deutsche Fusspilz Institut und zeichne erstmal ein paar Pharmahersteller aus. Ich wär schon mit 10% der resultierenden Managerboni zufrieden...)

Ich habe mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Wenn das näher interessiert (oder bezüglich Gegenmassnahmen zusammenarbeiten möchte) google nach "Hallesche Erhöht massiv Beiträge" und findet meine Beiträge. Die Hallesche hat ein schönes Büro im Hamburger Zentrum.

Flugblätter kann und darf man nicht nur vor Altenheimen verteilen... (Falls jemand die Zeitungen und Rechtsprechung in Hamburg zu diesem Thema in letzer Zeit verfolgt hat...)
Alles ganz legal...

FAZIT:
Finger weg von der Halleschen. Saftige Beitragserhöhungen, undurchsichtige "Informationsschreiben", ungerechtfertigte Zuschläge, verweigerte Kundenkommunikation. Dafür jede Menge bunte "Auszeichnungen" und "Preise".

"HINWEISE UND VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE"
Ein paar gesalzene Prozesse und aggressive Öffentlichkeitsarbeit gegen die Täter?

KEYWORDS:
Christoph Bohn, Dr. Walter Botermann, Reinhard Kunz, Wiltrud Pekarek, Frank Kettnaker,
Prof. Dr. Uwe H. Schneider
Vorstand: Wolfgang Stertenbrink (Vorsitzender), Otmar Abel (stv. Vorsitzender), Christoph Bohn, Dr. Walter Botermann, Reinhard Kunz, Wiltrud Pekarek, Frank Kettnaker (stv.), Jörg Heger, Alexander von Heinz, Wolfgang Stertenbrink, Volker Baum, www.denkwerk.com

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Kunden der HALLESCHE

Kunden der HALLESCHE erhalten Mitte November 2008 ein ausführliches Paket mit Änderungen ihrer Versicherungsbedingungen. Diese sind aufgrund der Gesundheitsreform notwendig.

Hier haben wir für Sie Fragen & Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

1. Wieso ändern sich die Versicherungsbedingungen?

2. Ändert sich etwas an meinen Beiträgen oder bisherigen Versicherungsleistungen?

3. Ab wann gelten die geänderten Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

4. Wie sind die aufgeführten Änderungen in den mir zugesendeten Unterlagen gegliedert?

5. Warum bekomme ich nicht nur diejenigen Änderungen zugeschickt, die für mich zutreffen?

6. Was bedeutet die Pflicht zur Versicherung und was muss ich bei einer Kündigung beachten?

7. Gelten die neuen Kündigungsmodalitäten auch für meine private Zusatzversicherung?

8. Gilt die Pflicht zur Versicherung auch für GKV-Versicherte?

9. Was verbirgt sich hinter dem Basistarif?

10. Können die Alterungsrückstellungen künftig mitgenommen werden?

11. Was ist der Übertragungswert und wie setzt sich der Betrag zusammen?

1. Wieso ändern sich die Versicherungsbedingungen?

Der Gesetzgeber hat im Februar 2007 eine Gesundheitsreform (GKV-WSG) verabschiedet. Diese Reform regelt in Teilen die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und der HALLESCHE neu. Diese Änderungen werden zum 1. Januar 2009 wirksam.

2. Ändert sich etwas an meinen Beiträgen oder bisherigen Versicherungsleistungen?

Nein. Durch die Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern sich die Beiträge und der gewohnte Leistungsumfang zum 1. Januar 2009 nicht.

3. Ab wann gelten die geänderten Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Sämtliche Änderungen gelten ab 1. Januar 2009

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4. Wie sind die aufgeführten Änderungen in den mir zugesendeten Unterlagen gegliedert?

In diesen Unterlagen haben wir für Sie die alten und neuen Regelungen gegenübergestellt. Rechts finden Sie die neuen Regelungen, links die alten. Die Änderungen sind jeweils grau hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass in den Unterlagen nur die tatsächlich geänderten Regelungen enthalten sind.

5. Warum bekomme ich nicht nur diejenigen Änderungen zugeschickt, die für mich zutreffen?

Aus Kostengründen wurden Ihnen die Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Gesamtpaket zugeschickt – sie sind daher nicht individuell auf Ihren Vertrag zugeschnitten.

6. Was bedeutet die Pflicht zur Versicherung und was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Pflicht zur Versicherung bedeutet, dass ab 2009 alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben müssen. Bisher Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, haben bis zum 1. Februar 2009 Zeit, sich privat zu versichern. Kommen Nichtversicherte dieser Verpflichtung erst später nach, wird vom jeweiligen privaten Krankenversicherer ein zusätzlicher einmaliger Prämienzuschlag erhoben.

Die Pflicht zur Versicherung hat in der Folge auch Auswirkungen auf Ihren bereits bestehenden Krankenversicherungsvertrag. Kündigen Sie bspw. eine private Kranken-Vollversicherung, müssen Sie künftig eine entsprechende Absicherung in unmittelbarem Anschluss bei einem anderen Krankenversicherer nachweisen.

Mit der Pflicht zur Versicherung wird auch der Leistungsumfang, den der Kunde absichern muss, geregelt. Dieser muss für alle Krankheitskosten-Vollversicherungen, die seit 1. April 2007 abgeschlossen werden, ambulante (mit Ausnahme einer Zahnabsicherung) und stationäre Leistungen umfassen und darf einen vereinbarten Selbstbehalt von 5.000 € nicht überschreiten. Beamte müssen die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten absichern, so dass zusammen mit der Beihilfe 100% abgedeckt sind.

Die Vollversicherung der HALLESCHE erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Haben Sie bereits eine Krankheitskosten-Vollversicherung bei der HALLESCHE, besteht für Sie daher kein Handlungsbedarf. Kunden, die vor dem 1. April 2007 ihre private Krankenversicherung abgeschlossen haben, haben hinsichtlich des Leistungsumfangs ihres Versicherungsschutzes ohnehin Bestandsschutz und daher ebenfalls keinen Handlungsbedarf.

7. Gelten die neuen Kündigungsmodalitäten auch für meine private Zusatzversicherung?

Nein. Haben Sie eine private Zusatzversicherung, gelten die gleichen Kündigungsmodalitäten wie vorher.

8. Gilt die Pflicht zur Versicherung auch für GKV-Versicherte?

Ja. Mit Ihrer Mitgliedschaft in der GKV erfüllen Sie bereits die Pflicht zur Versicherung.

9. Was verbirgt sich hinter dem Basistarif?

Das bisherige Vollversicherungsangebot der PKV-Unternehmen wird ab 2009 um einen Basistarif erweitert, den alle privaten Krankenversicherer anbieten.

Der Basistarif steht den bisher Nicht-Versicherten sowie den freiwilligen Mitgliedern der GKV innerhalb bestimmter Fristen offen. Daneben können bereits PKV-Versicherte im 1. Halbjahr 2009 in den Basistarif des eigenen oder eines anderen PKV-Unternehmens wechseln – unter teilweiser Anrechnung der Alterungsrückstellung. Ein späterer Wechsel von bereits PKV-Versicherten in den Basistarif des eigenen Unternehmens ist bspw. bei Hilfebedürftigkeit, ab Alter 55 oder für Rentner möglich.

Der Basistarif ist allerdings keine „echte“ Alternative zum bisherigen PKV-Angebot. Es handelt sich vielmehr um eine Grundabsicherung, die mit der GKV vergleichbar ist. So hat er die beispielsweise die gleichen Zuzahlungen (z.B. Praxisgebühr) wie in der GKV. Leistungskürzungen in der GKV werden auch im Basistarif umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Leistungen nicht garantiert sind und jederzeit vom Gesetzgeber verändert werden können.

Da es im Basistarif keine Risikozuschläge gibt, muss das Risiko von Vorerkrankungen von allen Versicherten des Basistarifs getragen werden. Dies wird sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirken. Sie ist allerdings auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt sein (ab 2009: 569,63 €). Bei anerkannter Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag halbieren.

Der Basistarif sieht eine Mindesvertragsdauer von 18 Monaten vor. Möchte der Kunde danach in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln, wird eine Gesundheitsprüfung für die höheren Leistungen durchgeführt. Zudem leben Risikozuschläge, die bei einem Wechsel in den Basistarif entfallen sind, wieder auf.

10. Können die Alterungsrückstellungen künftig zu einer anderen PKV mitgenommen werden?

Privat Vollversicherte (Vertragsschluss bis 31.12.2008) können bei einer Kündigung im 1. Halbjahr 2009 einen Übertragungswert mitnehmen, wenn sie in den Basistarif eines anderen privaten Krankenversichereres wechseln.

Der Basistarif sieht eine Mindestbindung von 18 Monaten vor für alle jene Personen, die in den Basistarif mit einem Übertragungswert wechseln und diesen Übertragungswert in die normale Vollversicherung mitnehmen möchten. Bei einem Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen, wird eine Gesundheitsprüfung für die höheren Leistungen durchgeführt. Zudem leben Risikozuschläge, die bei einem Wechsel in den Basistarif entfallen sind oder bei Neuabschluss des Basistarifs festgestellt wurden, wieder auf.

In den Vollversicherungstarifen aller PKV-Unternehmen, die ab 1. Januar 2009 neu geschlossen werden, ist zusätzlich eine sog. „Wechselleistung“ einkalkuliert. Die Beiträge für neue Verträge werden entsprechend teurer. Dafür erhalten Sie die Möglichkeit, jederzeit den Übertragungswert bei einem Versicherungswechsel mitzunehmen.

Kunden, die ihren Vertrag noch im Jahr 2008 abschließen, können auf Wunsch die Wechselleistung gegen einen Mehrbeitrag hinzuversichern. Der Aufbau des Übertragungswertes beginnt dann mit Hinzunahme der Wechselleistung.

11. Was ist der Übertragungswert und wie setzt sich der Betrag zusammen?

Beim Übertragungswert handelt es sich um den Betrag, der bei einem Wechsel des Versicherers innerhalb der Krankheitskosten-Vollversicherung mitgenommen werden kann.
So setzt sich der Betrag zusammen:

  1. aus der tariflichen Alterungsrückstellung, die sich ergeben hätten, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre (fiktive Basistarif-Rückstellung). Ist die tatsächlich vorhandene tarifliche Alterungsrückstellung allerdings geringer als die fiktive Basistarif-Rückstellung, wird nur die tarifliche Alterungsrückstellung mitgegeben.
  2. aus den aufgebauten Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag. Dieser Teilbetrag wird aber beim neuen Versicherer nicht auf den Beitrag angerechnet, sondern ab Alter 65 zur Entlastung des Beitrags eingesetzt.

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Hallesche Versicherung

Die Hallesche Versicherung wurde im Jahre 1934 in Berlin gegründet. Mittlerweile betreut die Hallesche Versicherung über 190.000 Versicherte. Die Hallesche Versicherung bietet außer der privaten Krankenvollversicherung auch noch Auslandsreiseversicherungen und Ergänzungsversicherungen für gesetzlich Versicherte an. Mit 14 Verbund-Vertriebsdirektionen ist die Hallesche Versicherung im gesamten Bundesgebiet vertreten. Hallesche Versicherung Krankenkasse Der ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Verbund wurde im Jahre 1934 von der Kaufmännischen Krankenkasse als "Hallesche Krankenkasse" in Berlin gegründet und war von der Rechtsform ein Verein auf Gegenseitigkeit für nicht versicherungspflichtige Personen und Personengruppen. 2002 verlegte das Unternehmen seinen Hauptsitz nach Stuttgart und erhielt den heutigen Namen. Auch heute noch ist die ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE ein Verein auf Gegenseitigkeit, bei welchem die Mitglieder gleichzeitig auch Träger des Unternehmens sind. Die Produkte der ALTEN - HALLESCHE drehen sich um den Gesundheitsschutz und sind innovativ und auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden zugeschnitten. Darunter befinden sich auch maßgeschneiderte Versicherungsprodukte für besondere Berufsgruppen, wie Ärzte, Zahnärzte, Beamte und Geschäftsführer. Vergleichen Sie die Krankenversicherungen verschiedener Anbieter, jetzt, kostenlos und unabhängig im Internet! HALLESCHE VERSICHERUNG Kurzvorstellung der Halleschen Versicherung Das Allfinanzunternehmen, dass heute unter der Firmierung Hallesche Versicherung bekannt ist, entstand am 15.9.1934. Bei der Gründung stellte es eine Versicherungsgesellschaft verschiendener Vereinigungen dar und bot als Krankenkasse für Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterlagen, Versicherungsschutz. Der Gesetzgeber brachte damals die Trennung innerhalb der Krankenversicherung in freiwillig und pflichtversicherte Personen auf den Weg. Zum Zeitpunkt der Gründung der Halleschen Krankenversicherung wurden mehr als 20.000 Personen als nicht versicherungspflichtig deklariert und dem Unternehmen zugeordnet. Im Jahr 1975 schlossen sich die Hallesche Krankenkasse und der Nationale Krankenversicherungsverein zusammen und nannten sich fortan Hallesche-Nationale Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Später erfolgte ein Zusammenschluss mit der Vereinten Postversicherung VVaG ein Abkommen und weitere Beteiligungen an der Leipziger Holding. Vor einigen Jahren wurde die Bezeichnung in Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit geändert. Durch die Angliederung der Unternehmen soll ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg gewährleistet werden. Heute beschäftigt das Unternehmen in Deutschland in etwa 1.000 Mitarbeiter und bildet auch aus. Die Hallesche Versicherung ermöglicht heute durch den Zusammenschluss aus Finanz- und Versicherungsdienstleistungen für die rund 500.000 Versicherungsnehmer eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung und erfährt durch unabhängige Ratingagenturen regelmäßig positive Bewertungen. Insbesondere für spezielle Berufsgruppen wie z.B. Ärzte oder Beamte oder auch Firmenkunden werden individuelle Produkte angeboten. So reicht die Produktpalette der Versicherungsgesellschaft von der Baufinanzierung über diverse Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukte bis hin zu zahlreichen Versicherungsleistungen wie z.B. der Haftpflicht-Versicherung, Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Hallesche Versicherung ist für den Versicherungsnehmer über Agenturen und Kundencenter in ganz Deutschland sowie über das Internet zu erreichen. Besonders erwähnenswert ist auch das soziale Engagement der Halleschen Versicherung. Schon seit 1991 unterstützt das Unternehmen Förderprogramme für kranke oder behinderte Kinder und Erwachsene und leistet somit einen entscheidenden Beitrag im humanitären Bereich. Darüber hinaus unterstützt die Hallesche Versicherung wissenschaftliche Förderprogramme und Institutionen.

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