Versicherungsombudsmann spricht von über 17.000 Beschwerden
Im vergangenen Jahr haben sich den Angaben von Günter Hirsch, dem neuen Versicherungsombudsmann, über 17.000 Menschen über ihre Versicherung beschwert. Dabei haben die Beschwerden je nach Versicherungsart unterschiedlich gute Erfolgsaussichten. Bei Kfz- , Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen liegen die Erfolgsaussichten bei rund 39%, aber bei Lebensversicherungen nur bei 14%. Hirsch kennt den Grund: Viele unden verstehen ihre Lebens- und Rentenversicherung nicht, was nicht nur an der Unkenntnis der Versicherungsnehmer liegt, sondern auch auf eine gewisse Intransparenz der komplexen Verträge und ihrer Konditionen zurückzuführen sei.
Hirsch, der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, räumt ein, dass das neue Versicherungsvertragsgesetz zwar mehr Klarheit, aber auch neue Probleme mit sich bringe. Nicht geregelt sei z.B. wie die Versicherungen ihre Kunden bei grober Fahrlässigkeit entschädigen. Die hierfür nötigen Kriterien müssen momentan Versicherungen, Gerichte und der Ombudsmann entwickeln. Hirsch, der das Amt des Ombudsmanns am 1. April von Wolfgang Römer übernommen hatte, warnte vor den großen Spielräumen und der Rechtsunsicherheit, die sich hieraus ergeben würden.
Das Versicherungsvertragsgesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und enthält unter anderem die Regelung, dass Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr leer ausgehen, sondern trotz eigener Pflichtverletzung zumindest einen Teil des entstandenen Schadens ersetzt bekommen.
Hausratversicherung muss Vorschäden kennen
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) darf die Hausratversicherung den Versicherungsvertrag anfechten, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung bestehende Vorschäden nicht angibt.
Auch falsche Angaben darüber, wie der vorher bestandene Versicherungsvertrag aufgelöst wurde, können zur Anfechtung des aktuellen Vertrages berechtigen. Im konkreten Fall hatte der Versicherte angegeben, dass er selbst den Vorvertrag gekündigt hätte, in Wirklichkeit wurde ihm der Vertrag jedoch gekündigt. Der Vorvertrag wurde zwar von der Ehefrau des Antragstellers beantragt, aber das spielt nach Ansicht der Richter keine Rolle, da es sich bei dem Versicherungsgegenstand um dem identischen Hausrat handelte.
Wird die Anfechtung wirksam, wird der Vertrag aufgelöst und es besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das kann im Schadensfall gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Kassenpatienten haben längere Wartezeit
Bereits vor einigen Wochen ergab eine Studie, dass Kassenpatienten zum Teil deutlich länger als privat Versicherte warten müssen. Eine aktuelle Umfrage der BKK konnte die Ergebnisse der Studie nun bestätigen.
In einer Umfrage des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen BKK, in welcher 6000 Bürger befragt wurden, konnte das Ergebnis einer vor kurzem veröffentlichten Studie bestätigt werden. Wie aus der Studie hervorging haben Privatpatienten bei akuten Beschwerden im Durchschnitt bereits nach drei Tagen einen Termin vom Arzt bekommen, Kassenpatienten hingegen mussten mehr als acht Tage warten.
In dem Fall das die Probleme nicht akut waren ist der Unterschied zwischen Privat und Kasse in den Wartezeiten noch deutlich extremer. Ein Mitglied der privaten Krankenversicherung wartet im Mittel zwölf Tage, ein gesetzlich Versicherter muss im Durchschnitt 26 Tage warten. Der Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig, Stefan Hofmann betonte, dass Ärzte ihre Patienten zunächst nach der “medizinischen Dringlichkeit” behandeln, er dann folgt die freiberufliche Planung des Arztes.
Laut Hofmann ist es nicht für verwerflich, wenn ein Arzt extra Sprechstunden für Privatpatienten anbietet, seiner Meinung nach führt ein Arzt seinen Betrieb auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
“Beipackzettel” für Versicherungen ab Juli Pflicht
Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass Versicherungen ab dem 1. Juli immer einen “Beipackzettel” als Verbraucherinformation über die Versicherungsverträge oder die erstellten Angebote mitliefern müssen. Auf diesem Produktinformationsblatt sollen alle wesentlichen Punkte des Vertrags stehen, so dass die Kunden in kurzer Zeit wissen, was sie mit einem solchen Vertrag erwartet. BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck wünscht sich ein Informationsblatt nach dem Baukastenprinzip, entsprechende konkrete Vorschläge habe man dem Bundesjustizministerium bereits im letzten Herbst vorgelegt.
Hintergrund für die Einführung der verpflichtenden Kundeninformation ist es, eine Orientierungshilfe für die Verbraucher zu schaffen, die sich zwischen mehreren Versicherungsalternativen entscheiden möchten oder müssen. Deshalb gibt es für den Beipackzettel genaue Vorgaben darüber, welche Informationen er enthalten soll.
Nach Ansicht des BdV sollte sich das Produktinformationsblatt nicht nur auf die gesetzlichen Vorgaben beschränken, sondern darüber hinaus in zwei wesentliche Teile gegliedert sein. Über die beiden tabellarisch aufgebauten Aspekte “obligatorische Leistungen” und “optionale Leistungen” soll eine möglichst gute Vergleichbarkeit der einzelnen Versicherungsangebote erreicht werden. Die obligatorischen Leistungen beschreiben dabei die Versicherungsleistungen und die entsprechenden Prämien, während die optionalen Leistungen weitere Versicherungsleistungen, deren Umfang und die erforderliche höhere Prämie präziseb auflisten.
Außerdem soll das Informationsblatt gerade bei Lebens- und Krankenversicherungen meht Kostentransparenz mit sich bringen. Trotzdem sollten sich die Verbraucher weiterhin die Zeit nehmen, das Kleingedruckte zu lesen und sich über die Qualität der Versicherungsanbieter zu informieren, da auch das Produktinformationsblatt nicht alle Kosten berücksichtigt.
Reform der Unfallversicherung beschlossen
Mit den Stimmen von Union, SPD und Linke hat der Bundestag heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung verabschiedet. Demnach soll es bis zum Ende des kommenden Jahres statt der bisher 23 nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften geben und die besonders hohen Belastungen einzelner Branchen (z.B. Bergbau) sollen durch einen neuen Lastenausgleich umgelegt werden. Damit soll eine Angleichung der Beitragssätze erzielt werden.
Nach Aussage des Parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesarbeitsministerium Klaus Brandner (SPD) werde die gesetzliche Unfallversicherung durch die Reform schlanker und effizienter. Davon und speziell durch eine Verringerung der Meldepflicht würden auch die Unternehmen profitieren. Andererseits müssen die Unternehmen jedoch mit Einführungskosten in Höhe von insgesamt etwa 3,4 Millionen rechnen, die durch die neuen Datenübermittlungs- und Berichtspflichten entstehen. Vor allem kleineren und mittleren Unternehmen stehen Medienberichten zufolge durch die individuelle und exakte Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter eventuell größere Belastungen bevor als bislang angenommen.
Außerdem wollen Bund, Länder und Versicherungsträger beim Arbeitsschutz enger zusammenarbeiten. Die Reform der Unfallversicherung soll entgegen den Forderungen der Arbeitgeber keine Leistungseinschränkungen zur Folge haben.
source: http://www.versicherungen-blog.net/